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Betreutes Wohnen zuhause

Wir unterstützen tatkräftig dabei, im Alter länger zuhause zu leben

In unserer Nachbarschaft leben viele ältere Menschen alleine und können ihren Alltag zunehmend schwerer bewältigen und/ oder sind von Altersarmut betroffen. Wir unterstützen sie dabei, möglichst lange in ihrem Zuhause und ihrem gewohnten Umfeld leben zu können, indem wir ihre Selbstständigkeit da unterstützen wo es schrittweise notwendig wird. Diese Angebote schließen eine wichtige Lücke für unsere Nachbarinnen und Nachbarn, die noch nicht pflege-, aber hilfebedürftig sind.  Dabei entlasten wir auch kurzzeitig pflegende Angehörige.
Durch unsere starke Vernetzung im Landkreis München können wir Ihnen Ansprechpartner für eine Beratung zu weiteren Fragen nennen, z.B. zur Unterstützung bei niedriger Rente, zur Einrichtung eines Hausnotrufs oder zum Schwerbehindertenstatus. Benötigen Sie Hilfe oder möchten einem älteren Menschen helfen? Rufen Sie uns an!

Begleitung
  • Arzttermine
  • Physiotherapie, Sanitätshaus
  • Behörden, Bürgerbüro
  • Einkaufen
Alltagshilfe
  • Haushalt: Wäsche aufräumen, Bettenwechsel (keine Reinigungsarbeiten), etc.
  • Garten: Rasen mähen, Laub kehren, etc. (kein Winterdienst)
  • Handwerkliches: Glühbirne wechseln, Stromzähler ablesen, Telefon einrichten, etc.
  • Einkäufe, Rezepte und Medikamente abholen, etc.
Fragen zum Betreuten Wohnen zuhause

Wir bieten keinen Pflegedienst an. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kranken- und/oder Pflegekasse, falls Sie auf der Suche nach einem Pflegedienst sind.

Speziell geschulte ehrenamtliche MitarbeiterInnen mit 40-stündiger Schulung als Demenzhelfer haben Erfahrung mit verschiedenen Erscheinungsformen von Demenz. Sie gehen sehr einfühlsam und professionell auf die Lebenssituation unserer betroffenen SeniorInnen ein.

Einen Fahrdienst bieten wir nicht an, sondern einen Begleitdienst. 

Die Nachbarschaftshilfe bietet keine Reinigungsarbeiten an, d.h. wir können Ihnen auch keine Reinigungskraft vermitteln.

Wir haben z.B. für Entlastungsleistungen nach § 45 b SGB XI1 eine Genehmigung und informieren Sie gerne über verschiedene Möglichkeiten.

Unsere ehrenamtlichen MitarbeiterInnen bekommen eine ausführliche Einführung in ihr Ehrenamt. Für bestimmte Tätigkeiten ist eine Schulung erforderlich, hierfür werden sie geschult, z.B. mit der Demenzhelfer-Schulung. 

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